Rechtsprechung
BGH, 21.12.2005 - 2 StR 567/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet; Klarstellung des Schuldspruchs dahingehend, dass der Angeklagte der besonders schweren Vergewaltigung sowie der Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung schuldig ist
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 260 Abs. 4
Bezeichnung als "besonders schwere Vergewaltigung" - rechtsportal.de
StPO § 260 Abs. 4
Bezeichnung als "besonders schwere Vergewaltigung" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02
Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)
Auszug aus BGH, 21.12.2005 - 2 StR 567/05
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 31. August 2005 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat; jedoch wird der Schuldspruch dahin klargestellt, dass der Angeklagte der besonders schweren Vergewaltigung sowie der Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung schuldig ist (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4;… Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 177 Rdn. 78). .